E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Unternehmen wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine bedeutende Änderung in Kraft: die Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) für B2B-Transaktionen. Diese Maßnahme, Teil des Wachstumschancengesetzes, wurde vom Bundesrat am 23. März 2024 verabschiedet und zielt darauf ab, den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die sogenannte Mehrwertsteuerlücke zu schließen [oai_citation:1,

E-Rechnungspflicht ab 2025

• IHK Frankfurt am Main

](https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/uebersicht-alle-rechtsthemen/steuerrecht/umsatzsteuer-national/e-rechnungspflicht-ab-2025-6055774) .

Warum die E-Rechnungspflicht eingeführt wird

Die Einführung der E-Rechnungspflicht ist ein entscheidender Schritt, um die Steuerverwaltung zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Durch die Digitalisierung des Rechnungsaustauschs wird es möglich, Steuerbetrug durch Vorsteuerabzugsbetrug zu verringern und die Umsatzsteuerlücke zu schließen. Schätzungen zufolge könnten dadurch jährlich Steuermehreinnahmen von über zehn Milliarden Euro erzielt werden .

Wichtige Details zur E-Rechnungspflicht

Verpflichtung und Norm:

• Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Diese Rechnungen müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, wobei gängige Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung sind [oai_citation:4,

E-Rechnungspflicht ab 2025

• IHK Frankfurt am Main

](https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/uebersicht-alle-rechtsthemen/steuerrecht/umsatzsteuer-national/e-rechnungspflicht-ab-2025-6055774) .

Übergangsregelungen:

Bis Ende 2026: Unternehmen dürfen weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Formate (z.B. PDF) ausstellen, wenn der Empfänger zustimmt.

Bis Ende 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 800.000 Euro dürfen auch weiterhin nicht standardisierte elektronische Rechnungen versenden.

Ab 2028: Alle Unternehmen müssen die neuen Anforderungen an E-Rechnungen vollständig einhalten und ein einheitliches Meldesystem für steuerrelevante Daten wird eingeführt [oai_citation:6,

E-Rechnungspflicht ab 2025

• IHK Frankfurt am Main

](https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/uebersicht-alle-rechtsthemen/steuerrecht/umsatzsteuer-national/e-rechnungspflicht-ab-2025-6055774) .

Ausnahmen:

• Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Fahrausweise sind von der Pflicht ausgenommen. Rechnungen an Verbraucher sind ebenfalls nicht betroffen  .

Technische Anforderungen und Formate:

• Elektronische Rechnungen müssen in einem strukturierten Format vorliegen, das maschinell verarbeitet werden kann. Formate wie XRechnung und ZUGFeRD erfüllen diese Anforderungen. Weitere Formate können genutzt werden, sofern sie die europäische Norm EN 16931 erfüllen  .

Vorteile der E-Rechnungspflicht

Effizienzsteigerung: Die automatisierte Bearbeitung von Rechnungen reduziert den manuellen Aufwand und spart Zeit und Kosten.

Verbesserte Compliance: E-Rechnungen unterstützen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und erhöhen die Transparenz.

Digitalisierungsschub: Die Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen fördert die Digitalisierung und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen .

Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht

Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten, um sicherzustellen, dass ihre Rechnungsprozesse den neuen Anforderungen entsprechen. Es wird empfohlen, die aktuelle Rechnungssoftware zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen oder neue Systeme zu implementieren, die E-Rechnungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben erstellen und verarbeiten können  .

Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung ab 2025 stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung dar. Unternehmen, die sich frühzeitig darauf vorbereiten, können von den zahlreichen Vorteilen profitieren und gleichzeitig sicherstellen, dass sie den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

Quellen:

IHK Frankfurt am Main: E-Rechnungspflicht ab 2025

Verband elektronische Rechnung (VeR): Pressemitteilung zur E-Rechnungspflicht

D-velop: Elektronische Rechnung Pflicht – Aktuelle Timeline & Hintergründe